
























Sie schließen mit Ihrem Kunden einen von uns bereitgestellten Vertrag zur Quotenübertragung und übernehmen die Einreichung der Unterlagen auf unserer Plattform. Wie der Kunde profitiert, entscheiden Sie. Die jährliche THG-Prämie wird hierbei an Sie ausgezahlt. Diese können Sie mit Ihren eigenen Produkten zur Verbesserung der Kundenbindung verknüpfen oder z.B. ein vergünstigtes Leasingangebot für ein eAuto anbieten.
Wir sammeln alle Anträge bis zum Monatsende (um genau zu sein 1 Tag vor dem Monatsletzten unter Berücksichtigung der Widerrufsfrist) und reichen diese jeweils zum Monatsbeginn bei den Behörden ein. In den nachfolgenden Jahren geschieht die Einreichung immer zum 01.01. des jeweiligen Jahres.
Bezogen auf den Auszahlungszeitpunkt sind wir abhängig von der Bearbeitungsdauer der Behörden, daher können wir Ihnen kein konkretes Auszahlungsdatum garantieren. Es kommt aktuell aufgrund des hohen Andrangs bei der Behörde zu Verzögerungen in der Bearbeitung. Wir rechnen momentan mit einer Rückmeldung der Behörde binnen 6 - 24 Wochen nach Einreichung. Wir gehen davon aus, dass sich die Bearbeitungszeit der Behörde mit Etablierung der Abläufe künftig beschleunigen wird. Anschließend vermarkten wir die Quote schnellstmöglich, sodass Sie innerhalb von 21 Tagen nach der erfolgten Zertifizierung die THG-Prämie ausgezahlt bekommen.
Nein, nur Halter eines rein batterieelektrischen Fahrzeuges können im Rahmen der gesetzlichen THG-Quote profitieren.
Sollten in Zukunft auch Hybrid-Fahrzeuge von der gesetzgebenden Instanz anerkannt werden, werden wir Sie darüber informieren.
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